Niederschlagswasser
Niederschlagswasser ist das Wasser, das auf versiegelte Flächen regnet und nicht im Erdreich versickern kann, weil die Flächen undurchlässig sind. Versiegelte Flächen sind beispielweise das Dach, geteerte oder betonierte Parkplätze, etc.
Die Stadt Murrhardt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen getrennte Abwassergebühren:
- für das auf den Grundstücken anfallende Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr)
- für das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser (Niederschlagswassergebühr).
Die Niederschlagswassermenge wird nicht gemessen, sondern ausschließlich aufgrund der festgestellten Gebührengrundlage abgerechnet. Maßgeblich hierbei ist die versiegelte Fläche in Quadratmetern, die an das Abwassernetz der Stadt Murrhardt angeschlossen ist (aus Vogelperspektive auf eine ebene Fläche projiziert). Die Versickerungsleistung der Fläche ist bei der Berechnung auch maßgebend.
Die von der Stadt Murrhardt kalkulierte Niederschlagswassergebühr pro Quadratmeter wird veranlagt und von den Stadtwerken Murrhardt jährlich abgerechnet. Dies erfolgt zusammen mit den anderen Verbrauchskosten in einem Abrechnungssystem - in der Regel mit dem Eigentümer eines Grundstückes. Diese Abrechnung erfolgt im Auftrag der Stadt Murrhardt.
Die Neuveranlagung von Niederschlagswassergebühren und Änderungen an der bisherigen Gebührenpflicht müssen unserem Kundencenter mitgeteilt werden. Sobald diese Mitteilung erfolgt ist, senden wir Ihnen die Erhebungsunterlagen zur Aufstellung der neuen Berechnungsgrundlage per Post zu. Vereinzelte Formulare zur Erhebung können Sie auch in unserem Downloadbereich unter der Rubrik Wasser herunterladen Downloadbereich
Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß Absatz VI §46 (1) der Abwassersatzung der Stadt Murrhardt innerhalb von einem Monat zur Meldung von jeglicher Änderung an der Gebührengrundlage verpflichtet sind. Da die Stadtwerke diese Gebühren im Auftrag veranlagen und abrechnen, muss diese Meldung im Kundencenter der Stadtwerke erfolgen.
Wenn Sie einen Bauantrag beim Baurechtsamt der Stadt Murrhardt stellen, erhalten Sie die Unterlagen für die Erstveranlagung mit der Baugenehmigung.