Zählerstandsmitteilung
1. Jahresablesung/ Selbstablesung:
Wenn Sie mittels einer Ablesekarte von uns zur Selbstablesung für die Jahresabrechnung aufgefordert werden, haben Sie ab Mitte November jeden Jahres hier die Möglichkeit Ihre Zählerstände online zu erfassen.
Bitte erfassen Sie hier Ihren Zählerstand.
2. Ablesung im Rahmen einer Gaspreisänderung:
Im Rahmen einer Gaspreisänderung haben Sie hier die Möglichkeit den von Ihnen abgelesenen Zählerstand einzutragen. Dieser macht die Abrechnung mit dem alten und den neuen Preis genauer. Wenn Sie uns keinen Stand mitteilen, errechnen wir einen Stand zum Preisänderungsdatum auf Grundlage der bisherigen Verbräuche. Für eine Preiserhöhung ist immer auch ein Zählerstand notwendig. Auf der Jahresabrechnung wird dann die Menge zum alten und zum neuen Preis abgegrenzt und abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass bei einer bevorstehenden Preisänderung, ausschließlich ein Zählerstand zum jeweiligen Änderungsdatum Sinn macht.
Die Zählerstanderfassungen im Rahmen des Auslaufens der zeitlich befristeten Mehrwertsteuersenkung beim Gas zum 31.03.2024 und zur Preisänderung ab 01.09.2024 ist beendet. Sie finden die Abgrenzungen der jeweiligen Preise auf der nächsten Jahresabrechnung 2024.
3. Mitteilung für einen Lieferantenwechsel
Die Stadtwerke Murrhardt sind nicht nur Gaslieferant sondern auch grundzuständiger Netzbetreiber für das Gasnetz in Murrhardt. In dieser Marktrolle sind wir zuständig für die Zählerstandserfassung unabhängig vom Grund der Ablesung. Hier können Sie uns Ihren Zählerstand mitteilen, wenn Sie einen Wechsel des Gaslieferanten beauftragt haben. Der Stand wird in das System übernommen. Der jeweilige Lieferant kann auf diesen Stand zugreifen. Erst wenn der neue Liefervertrag abgeschlossen ist, benötigen wir einen selbstabgelesenen Stand auf das Wechseldatum. Wenn keine Ablesung gemeldet wird, wird der Zählerstand aufgrund der Vorverbräuche hochgerechnet.