Erdgas-Hausanschluss

Sie sind Hauseigentümer oder Bauherr und möchten Ihr Gebäude an die Erdgasversorgung anschließen? Dann kommen Sie zu uns. Wir helfen Ihnen gerne und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Die an das Netz angeschlossenen Gasanlagen des Endkunden obliegen bestimmten technischen Voraussetzungen. Diese Regelung betrifft auch die Gebäude und die Gasanlagen über die der Endkunde vor- oder nachgeschaltet verteilt.  Sie müssen den Regeln der Technik, den Bestimmungen des Regelwerks des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V., den berufsgenossenschaftlichen, baubehördlichen, polizeilichen und anderen behördlichen Vorschriften sowie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Endkunde ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Regeln, Vorschriften und Bestimmungen. Dies gilt auch für die ihm obliegende Erstellung, Überwachung durch Wartung und Kontrolle und die Unterhaltung durch Reparatur und Instandsetzung der Gasanlagen.

Hilfreiche Informationen wie Preisblätter, ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), Gasgrundversorgungsverordnung und Mindestanforderungen zum Anschluss an die Gasversorgungsnetze finden Sie im Downloadbereich unter der Rubrik Erdgas.

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Sicherheitsvorkehrungen

Eigentümern eines Gebäudes mit Erdgasanschluss wird dringend empfohlen jährlich eine Gas-Hausschau und alle 12 Jahre eine Gebrauchsfähigkeits- und Dichtigkeitsprüfung der Erdgasleitungen und -anlagen innerhalb des Gebäudes durchzuführen. Dies ist in der TRGI 2008 (Technische Regeln für Gasinstallationen) beschrieben. Auf dieses Regelwerk berufen sich im Fall eines Schadens die Gerichte und Versicherungen.

Gas-Hausschau

Bei der jährlichen Gas-Hausschau handelt es sich um eine reine Sichtprüfung. Sie kann vom Hauseigentümer selbst vorgenommen werden. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte anhand einer Checkliste als Prüfprotokoll dokumentiert und bei den Unterlagen ablegt werden.

Gebrauchsfähigkeits- und Dichtigkeitsprüfung

Die Gebrauchsfähigkeits und Dichtigkeitsprüfung ist von einem Fachbetrieb durchzuführen. Diese Prüfung umfasst die Funktions- und Dichtheitsprüfung aller Absperr- und Sicherheitsarmaturen sowie die Funktions- und Sicherheitsüberprüfung aller angeschlossenen Gasgeräte.

Im Zuge des Eichgesetzes und dem damit verbundenen Zählertausch können wir für Sie die erforderliche Prüfung übernehmen. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Die aktuellen Preise entnehmen Sie unserem Preisblatt im Downloadbereich unter der Rubrik Erdgas. Dort finden Sie auch eine vorgefertigte Auftragserteilung.

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Alternativ kann diese Prüfung auch durch alle bei den Stadtwerken eingetragenen Vertragsinstallateuren zu deren Konditionen durchgeführt werden.

Das Ergebnis dieser Prüfung wird mit einem Protokoll dokumentiert, das zusammen mit den Protokollen der Gas-Hausschau aufbewahrt werden sollte.

Soweit bei der Prüfung eine verminderte oder keine Gebrauchsfähigkeit festgestellt wird, sind diese Mängel je nach Ursache mehr oder weniger kurzfristig zu beseitigen.

Stadtwerke Sekretariat

07192 9227-0

stadtwerke(at)murrhardt.de

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