Abschlagsänderung

Hier können Sie eine Änderung der monatlichen Vorrauszahlungen in unserem Abrechnungssystem beantragen.

Diese Änderung muss von unseren Mitarbeitern freigegeben werden. Sie erhalten nach Änderung der Abschläge ein Bestätigungsschreiben per Post von uns. Die Abschläge können nur monatlich veranlagt werden und sind immer zum ersten jeden Monats vom 01.03. des jeweiligen Jahres bis zum 01.01. des Folgejahres fällig. Aus Datenschutz- und Vertraulichkeitsgründen gibt es hier Pflichtfelder wie zum Beispiel den Grund der Änderung ohne deren Angabe Sie den Vorgang nicht abschließen können.