Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung

Hier können Sie die Versorgungsverträge mit den Stadtwerken Murrhardt an- bzw. abmelden.

Es gibt nur einen Weg wie wir von Ein- und Auszügen oder vom Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie erfahren können und das ist über Ihre Änderungsmitteilung bei uns. Diese Meldung muss immer schriftlich über das Meldeformular erfolgen. Wenn die Verträge nicht zeitnah umgemeldet werden, bleibt der bestehende Vertrag unverändert im Abrechnungssystem bestehen und der Vertragspartner für die Forderungen haftbar.

Im Geschäftsbereich Gas können An- bzw. Abmeldungen maximal sechs Wochen rückwirkend vom Tag der Änderungseingabe    vorgenommen werden. Diese Frist gilt nicht nur bei den Stadtwerken Murrhardt, sondern bei allen Gasversorgern. Sie ist im Zuge der sogenannten Marktkommunikation im Abrechnungsystem vorgegeben.

Eine Anmeldung erfordert immer auch eine Abmeldung eines bestehenden Vertrages und eine Abmeldung auch immer eine Anmeldung eines neuen Vertrages. Falls Ihre Daten unvollständig sind, können die eingebenen Informationen nicht verarbeitet werden.  

Bitte beachten Sie, dass für jeden Vorgang alle als Pflichtfelder markierten Daten benötigt werden. Sie können die Eingabe nicht beenden und die Meldung an uns übermitteln, wenn notwendige Daten fehlen.