Anschluss an die Wasserversorgung

Jeder Eigentümer im Stadtgebiet Murrhardt hat, laut Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung, das Recht den Anschluss seines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und die Belieferung mit Trinkwasser zu verlangen. Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung mit einem realistischem Aufwand erschlossen werden können.

Für den Anschluss an die Wasserversorgung, die Abrechnung der Kosten der entsprechenden Technik, sowie die Verbrauchskosten, die im Zusammenhang mit der Wasserversorgung stehen, gelten besondere öffentlich-rechtliche Regularien. Diese sind in der Wasserversorgungssatzung der Stadtwerke Murrhardt festgehalten und geregelt.

Alle für den Anschluss an die Wasserleitung geltenden Richtlinien und die erforderlichen Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich unter der Rubrik Wasser.

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