Erdgas-Netz und Marktkommunikation

Seit Juli 2005 ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft. Als Verteilnetzbetreiber sind auch die Stadtwerke Murrhardt an die daraus hervorgegangene Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) und die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) gebunden. Diese Verordnungen bilden die Grundlage für einen diskriminierungsfreien Netzzugang und die Marktkommunikation zwischen den Marktbeteiligten.Kontaktdatenblatt Stadtwerke Murrhardt Netzbetrieb

Alle nötigen Netzbetreiberinformationen für alle Marktbeteiligten im Gasnetz Murrhardt stehen hier zum Download bereit:

Der Lieferantenrahmenvertrag, der zwischen Netzbetreiber und Transportkunden geschlossen wird, regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner hinsichtlich des Zugangs zum Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Murrhardt nach § 20 Abs. 1b EnWG.

Der jeweilige Vertrag ist zweifach ausgedruckt und unterschrieben an unseren Dienstleister zu senden:

Stadtwerke Fellbach GmbH, Ringstr. 5, 70736 Fellbach

E-Mail: Bilanzierung-murrhardt(at)stadtwerke-fellbach.de

Übersicht Netznutzungsentgelt ab 01.01.2025

Übersicht Netznutzungsentgelt ab 01.01.2024

Veröffentlichungspflichten