Bauwasseranschluss

Bereits in der Bauphase eines Gebäudes versorgen wir Sie gerne mit Bauwasser. Sobald Sie die Baugenehmigung erhalten haben, können Sie Bauwasser bei uns beantragen. Nach Eingang des Antrages  stellen wir Ihnen den Anschluss so schnell wie möglich zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Wasserversorgung über einen Bauwasserzähler nur hergestellt werden kann, wenn das Grundstück bereits an das Wasserleitungsnetz der Stadtwerke Murrhardt angeschlossen ist. Innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen nach Eingang des Bauwasserantrages kann der Bauwasserzähler in der Regel gesetzt werden.

Sollte das Grundstück noch nicht an das Wasserleitungsnetz angeschlossen sein, ist zunächst der Antrag auf Anschluss an die Wasserversorgung zu stellen. Erst nach der Beantragung kann von unserer Seite der Anschluss an das Wasserleitungsnetz erfolgen. Hierzu benötigen wir ca. drei Wochen Vorlaufzeit.

Die Abrechnung des genutzten Bauwassers erfolgt laut Wasserversorgungssatzung der Stadtwerke  Murrhardt. Diese besagt: Bei der Herstellung von Bauwerken soll die Menge des verwendeten Wassers durch einen geeichten und geeigneten Zähler festgestellt werden. Sofern dies technisch oder mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist, wird eine pauschale Verbrauchsgebühr, gemäß der jeweils gültigen Wasserversorgungssatzung, erhoben.

Die erforderlichen Anträge und die Wasserversorgungssatzung finden Sie im Downloadbereich unter der Rubrik Wasser.

Downloadbereich

Wir sind für Sie da:

Stadtwerke Sekretariat

07192 9227-0

stadtwerke(at)murrhardt.de