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Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) ist beschlossen


Steuersenkung auf die Gas- und Wärmekosten (Verbrauchs- und Anschlusskosten)

Es wurde das Gesetz „Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz“ beschlossen, so dass für Gaslieferungen, Wärmelieferungen und die Hausanschlusskosten in beiden Geschäftsbereichen ab Oktober 2022 bis Ende März 2024 der Umsatzsteuersatz von 19% auf 7% gesenkt wurde.

Entscheidend für die Anwendung des Steuersatzes ist hierbei der Stichtag der Abrechnung. Bei den Stadtwerken Murrhardt wird die Jahresverbrauchs-abrechnung 2022 zum Stichtag 31.12.2022 durchgeführt. Deshalb wird der verminderte Steuersatz von 7% im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung für den gesamten Jahresverbrauch 2022 angewendet.

CO2-Preis bleibt zunächst stabil
Die ursprünglich geplante jährliche Erhöhung des CO2-Preises (35 Euro je Tonne CO2, bzw. 0,637 ct/kWh) wird für 2023 ausgesetzt und um ein Jahr verschoben. Es bleibt bei einer CO2-Steuer für 2023 von 30 Euro je Tonne CO2, bzw. 0,546 ct/kWh.

Entlastung Dezemberabschlag 2022

Bei den Vorauszahlungen für das Jahr 2022 werden die Stadtwerke aufgrund des von der Bundesregierung gestern 14.11.2022 beschlossenen Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) auf die Abbuchung des Dezemberabschlags am 01.12.2022 für Erdgas und Wärme verzichten. Dies ist nur möglich, da vom Bund zum Ausgleich der erhöhten Gas- und Wärmepreise des aktuellen Abrechnungsjahres 2022 für alle Haushaltskunden ein einmaliger Sonderzuschuss zugesagt wurde.

Der Zuschuss ermittelt sich beim Gas auf Grundlage des geschätzten Jahresgasverbrauches für das Jahr 2022. Von dieser Menge wird ein Zwölftel zu dem jeweiligen Gaspreis vom 01.12.2022 als Summe jeder Jahresabrechnung im Bereich Gas als Zuschuss gewährt.

Der Zuschuss ermittelt sich bei der Wärme auf Grundlage des errechneten Abschlages für das Jahr 2022 zzgl. 20 % Aufschlag. Dieser Zuschuss wird als Summe jeder Jahresabrechnung im Bereich Wärme als Zuschuss gewährt.

Für diese Gutschrift müssen unsere Kunden nichts tun! Die Stadtwerke ermitteln und beantragen die Zuschüsse und geben diese mit der Jahresabrechnung im Januar 2023 an jeden Kunden weiter.    

Kunden die die monatlichen Abschläge über einen Dauerauftrag bei der Bank oder mit monatlichen Überweisungen begleichen, sollten selbstständig die Überweisung für den Abschlag am 01.12.22 aussetzen. Falls dies nicht möglich sein sollte, wird der einbezahlte Betrag natürlich mit der Jahresabrechnung 2022 verrechnet.

Gaspreisbremse 2023

Als weitere Entlastungsmaßnahme ist zusätzlich von der Bundesregierung noch eine „Erdgaspreisbremse“ ab dem 01.03.2023 geplant, mit dem der Erdgaspreis für jeden Kunden bis zu 80% des bisherigen Gasverbrauchs (Grundbedarf) auf einen noch verträglichen Maximalpreis gedeckelt werden soll. Außer politischen Ankündigungen gibt es noch keine konkreten Hinweise, wann für welche Kunden die Erdgaskosten mit staatlicher Unterstützung noch zusätzlich abgesenkt werden können. Selbst der Starttermin wird immer wieder diskutiert. Wir gehen aktuell davon aus, dass ein Start zum 01.01.2023 nicht möglich sein wird und wir bis zur Jahresverbrauchsabrechnung Ende Januar dann konkrete Aussagen machen können.

Geschäftsführer Rainer Braulik ergänzt:

Wichtig ist uns und den Mitgliedern unseres Werksausschusses auch die Feststellung, dass unsere Stadtwerke in diesen für uns alle schwierigen Jahren 2022 und 2023 keinen Gewinn in der Gassparte mehr einkalkuliert haben. In normalen Jahren streben wir einen Gewinn im Umfang von ca. 200.000 Euro an, auf den wir nun ganz bewusst zu Gunsten unserer Kunden verzichten.

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Redakteur / Urheber
Stadtwerke Murrhardt