Messwerte des Murrhardter Trinkwassers
Die Stadtwerke Murrhardt führen gemäß der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) regelmäßige Prüfungen zu verschiedenen Messwerten des Trinkwassers an verschiedenen Stellen des Rohrleitungsnetzes durch. Gemäß dieser Verordnung sind die Stadtwerke auch zur jährlichen Veröffentlichung verschiedener Messwerte verpflichtet.
Informationen zu den Inhaltsstoffen des Murrhardter Trinkwassers je Versorgungsgebiet, sowie der Wasserhärte in den Stadtgebieten finden Sie in der Kategorie Downloads und Formulare im Bereich Wasser. Die aktuellen Messwerte des letzten Jahres werden in jedem Jahr in der zweiten Ausgabe unseres Murrhardt Magazins veröffentlicht.
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Veröffentlichungspflichten gemäß Trinkwasserverordnung:
Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) wurde im Jahr 2023 überarbeitet. In dieser Verordnung ist unter § 17 Trinkwasserleitungen festgelegt, dass ganze Leitungen sowie Teilstücke von Wasserleitungen aus Blei grundsätzlich bis 12.01.2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden müssen. Diese Regelung gilt auch für Hausbesitzer und Eigentümer für hausinterne Leitungen. Bis zum Stichtag müssen sämtliche Bleirohre oder bleihaltigen Abschnitte entfernt bzw. erneuert werden – selbst dann, wenn die Bleiwerte nicht den Grenzwert überschreiten!
Bleileitungen sind gesundheitsschädlich, da sie das gefährliche Schwermetall ins Trinkwasser abgeben können. Der Schadstoff ist besonders gefährlich für Kinder.
In Murrhardt sind im Bereich des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes schon sehr lange keine Bleitleitungen mehr eingebaut worden und auch nicht mehr in Betrieb. Bereits 1878 wurden in Teilen Süddeutschland Wasserleitungen aus Blei verboten. Seit 1973 wird Blei generell nicht mehr als Wasserleitungsmaterial verwendet. Dennoch können Bleiteitungen in alten Gebäuden noch vorhanden sein. Bei Verdachtsfällen kann durch ein Analyseinstitut das häusliche Trinkwasser auf Blei untersucht werden.
Die oben aufgeführten Vorgaben gemäß der Trinkwasserverordnung betreffen demnach in Murrhardt ausschließlich private Leitungen in Gebäuden oder auf Grundstücken die der Eigentümer zu unterhalten hat und für die die Stadtwerke nicht zuständig sind. Die Zuständigkeit und die Verantwortung der Stadtwerke endet am Hauptwasserzähler. Betroffene Häuser sind in der Regel vor 1973 gebaut worden.