Die Stadtwerke Murrhardt sind aufgrund im Eichgesetz festgelegter Intervalle ver-pflichtet, die Messgeräte zur Verbrauchsabrechnung von Gas, Wasser und Wärme regelmäßig zu wechseln. Bei Wasserzählern beträgt die gesetzliche Frist 6 Jahre, bei Gaszählern im Regelfall 8 Jahre (Zählergrößen: G4-G6 = 8 Jahre, G10 = 12 Jahre, G16 > = 16 Jahre, Mengenumwerter = 5 Jahre) und bei Wärmezählern 5 Jahre. Die-ser eichgesetzliche Austausch wird durch das staatliche Eichamt jedes Jahr über-wacht und zwingend gefordert.
Aufgrund technischer Schwierigkeiten ist die Erdgastankstelle an der Fornsbacher Straße derzeit außer Betrieb. Die Stadtwerke Murrhardt bemühen sich um eine schnellstmögliche Reparatur und bitten solange um Ihr Verständnis.