Nachricht

Vorbereitungen für die Jahresverbrauchsabrechnung 2024 laufen


Die Stadtwerke Murrhardt versenden in Vorbereitung der Jahresverbrauchsabrechnung 2024 bis 15. November für alle Gasabnehmer in Murrhardt wieder die gedruckten Selbstablesekarten. Keine Ablesekarte erhalten Kunden in deren Abnahmestelle moderne funkauslesbare Ultraschallwasserzähler eingebaut sind. Mitarbeiter der Stadtwerke Murrhardt werden die Zählerstände zum Jahresende im Vorbeifahren per Funk auslesen und direkt in das Abrechnungsverfahren einspielen.

Alle Gasabnehmer, die aus dem Gasleitungsnetz der Stadtwerke Murrhardt Erdgas beziehen, bekommen ebenfalls eine Selbstablesekarte, auch wenn sie nicht Erdgaskunde der Stadtwerke Murrhardt sind und ihr Erdgas von einem anderen Anbieter beziehen. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind die Stadtwerke Murrhardt für die Ermittlung der Zählerstände und die Weitergabe an die einzelnen Erdgaslieferanten verantwortlich.

Auch in diesem Jahr wird es für alle Kunden die zur Selbstablesung aufgefordert werden die Möglichkeit geben den Zählerstand des nicht per Funk ausgelesenen Wasser- oder Gaszählers online zu erfassen. Der Link zur Erfassung wird auf der Ablesekarte und auf unserer Webseite mitgeteilt.

Die Karten sowie die Meldung der Zählerstände über das Internet müssen bis spätestens 15.12.2024 bei den Stadtwerken eingegangen sein.

Nach diesem Termin übermittelte Zählerstände können leider nicht mehr für diese Jahresabrechnung berücksichtigt werden.

Kunden, die sich während der Ablesefrist im Urlaub befinden wird empfohlen, die Zählerstände vorher mitzuteilen, auch wenn sie bis dahin noch keine Karte erhalten haben. Die Angabe kann formlos erfolgen und muss die Adresse, die Zählernummer und den Zählerstand sowie eine Telefonnummer für Rückfragen enthalten.

Diese formlose Mitteilung muss ebenfalls bis spätestens 15.12.2024 bei den Stadtwerken eingegangen sein. Unbedingt sollten auch die Zählerstände von leerstehenden Gebäuden/ Wohnungen mitgeteilt werden.

Liegt bis zum angegebenen Stichtag kein Ablesestand vor, wird der Jahresverbrauch auf Grundlage der einschlägigen Verordnungen über die Bedingungen für die Gas- und Wärmeversorgung von Tarifkunden bzw. der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung auf Basis der vorausgegangenen Verbrauchsgewohnheiten geschätzt. Nachträglich eingehende Meldungen können nicht mehr für die Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt werden.

Die Stadtwerke Murrhardt bitten ihre Kunden im Voraus um ihre Unterstützung und bedanken sich für die Mithilfe.

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist es nicht zulässig, einen Verbrauchsstand von Anfang Dezember unverändert für die Abrechnung zum Stichtag zu verwenden. Alle gemeldeten selbst abgelesenen Zählerstände werden deshalb vom Tag der Ablesung auf den Abrechnungsstichtag 31.12. des Abrechnungsjahres hochgerechnet. Die Angabe des genauen Ablesetermins ist deshalb besonders wichtig. Die Verbrauchsabrechnung 2024 enthält den vom Kunden bzw. den von den Stadtwerken abgelesenen und den hochgerechneten Wert.

Zur Änderung der Mehrwertsteuer am 31.03.2024 bzw. dem 01.04.2024 und der Preissenkung ab 01.09.2024 im Geschäftsbereich Gas werden die Preise anhand des mitgeteilten abgelesenen Zählerstandes abgegrenzt. Falls kein abgelesener Zählerstand vorliegt, werden die notwendigen Stände aufgrund der Vorverbräuche geschätzt.  

Unabhängig von den Ablesevorgängen für die Jahresverbrauchsabrechnung empfehlen wir allen Kunden, die Verbräuche in ihrer Liegenschaft monatlich einmal abzulesen und auf Unregelmäßigkeiten zu überprüfen.

Zur Jahresabrechnung 2024 wird sich der Aufbau der Dokumente Abrechnung und der Gebührenbescheide der Stadtwerke Murrhardt aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben zur Information von Endverbrauchern und verschiedener Veröffentlichungspflichten grundlegend verändern. Aufgrund von Änderungen der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) und neuer Vorgaben im Rahmen der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV) werden die Dokumente um einige Verbrauchsinformationen erweitert und sich der Aufbau der gewohnten Abrechnung grundlegend ändern.

Bei Fragen rund um die Ablesung Ihrer Gas-, Wasser- und oder Wärmezähler steht Ihnen unser Kundencenter im Stadtwerkegebäude während der Öffnungszeiten in der Fritz-Schweizer- Straße 45 wie folgt zur Verfügung:

Telefon:          07192/9227-30

Fax:                07192/9227-15

E-Mail:            verbrauchsabrechnung(at)murrhardt.de

Alle Informationen zur aktuellen Jahresabrechnung zum Nachlesen, sowie ab 15.11.2024 die Online Zählerstanderfassung finden Sie auf unserer Webseite www.stadtwerke-murrhardt.de in der Kategorie Aktuelles.

^
Redakteur / Urheber
Stadtwerke Murrhardt