Nachricht

Vorgehen bei der Verrechnung der Gaspreisdeckelung musste geändert werden!


Am 16.03.2023 haben wir jeden Gaskunden der Stadtwerke Murrhardt über die errechnete Höhe und die Verrechnung der Gaspreisdeckelung konkret informiert.

Das mit dem Kundenanschreiben angekündigte Vorgehen zur Verrechnung der Gaspreisdeckelung im Rahmen der Abschlagszahlungen für das Jahr 2023 muss leider sehr kurzfristig aus technischen Gründen etwas abgeändert werden.

Da es im Abrechnungssystem leider nicht anders möglich ist, muss mit dem Abschlag 01.04.2023 nicht wie angekündigt 3 mal das monatliche Entlastungskontingent verrechnet werden, sondern 4 mal.

An der Höhe des Gesamtjahreskontingents gemäß dem Erdgas-Wärme-Preisbremsen-Gesetz und gemäß dem Kundenanschreiben vom 16.03.2023 ändert sich nichts.

Ab 01.05.2023 werden wir monatlich bis zum 01.12.2023 je Abschlag einmal das monatliche Entlastungskontingent in Abzug bringen. Der Abschlag 01.01.2024 wird dann aufgrund der bereits im Jahr 2023 verrechneten, 12 monatlichen Kontingente in voller Höhe fällig werden.

Die Änderung bei der Fälligkeit der monatlichen Entlastungsbeträge ist leider alternativlos, jedoch aus Kundensicht nicht nachteilig. Im Gegenteil: Anstatt am 01.01.2024 erhält jeder Erdgaskunde den monatlich unveränderten Entlastungsbetrag schon am 01.04.2023 gutgeschrieben!

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Redakteur / Urheber
Stadtwerke Murrhardt