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Die Gaspreisbremse entlastet ab dem Abschlag 01.04.2023


Die Gaspreisbremse wird die Kunden der Stadtwerke Murrhardt ab dem Abschlag 01.04.2023 entlasten!

Der Bundestag hat Mitte Dezember 2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen (EWPBG) beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Haushaltskunden sowie Gewerbe- und Industriekunden entlastet.

Bereits ab Januar 2023 wird jedem Kunden eine Entlastung bei der Abrechnung des Gasverbrauches gewährt. Da die aufwendigen Umstellungen allerdings noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, hat die Bundesregierung entschieden, dass eine Vergütung im Rahmen des bei den Stadtwerken Murrhardt für den Monat März 2023 fälligen Abschlages am 01.04.2023 erfolgen wird. Daher zahlen Sie am 01.03.2023 erst einmal den regulären Abschlag für Januar und Februar 2023 und erhalten einen rückwirkenden Ausgleich mit dem Abschlag 01.04.2023.                             

Im März 2023 erhalten alle Gaskunden der Stadtwerke Murrhardt ein Anschreiben, in dem wir den kundenindividuellen Entlastungsbetrag pro Monat ausweisen. Um die genaue Vorgehensweise und die Berechnung der Beträge rechtzeitig für sie vorbereiten zu können, arbeiten wir gerade auf Hochtouren daran, unser System und die Prozesse entsprechend umzustellen. Mit dem Schreiben erhalten unsere Gaskunden auch einen neuen Abschlagsplan für das Jahr 2023, der dann die monatliche Reduzierung bereits enthält.

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Der Gaspreis wird für 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose Stand September 2022 von Januar 2023 bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt. Diese Regelung gilt für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr, sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.

Die Preisbremse für Erdgas und Wärme soll vom 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 wirken. In dem für den Monat März 2023 fälligen Abschlag werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. In diesem Zeitraum sind Privatkunden, sowie kleine und mittlere Unternehmen vor den für alle Versorger unvermeidbaren sehr starken Preisanstiegen geschützt.

Die befristete Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 auch der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Der Preis für die Kilowattstunde bei Industriekunden wird für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 7 Cent netto gedeckelt.

Unternehmen, deren Entlastungsbeträge an sämtlichen Netzentnahmestellen zusammengenommen 150.000 Euro überschreiten, unterliegen besonderen Mitteilungspflichten.

Über die konkrete Höhe der Entlastung und ihre Abwicklung werden wir unsere Kunden im März 2023 individuell informieren.

Wie funktioniert die Wärmepreisbremse?

Die Wärmekunden der Stadtwerke Murrhardt sind von den Regelungen des EWPG ausgeschlossen. Es erfolgt keine Bezuschussung, da der Arbeitspreis unter der beschlossenen Deckelung liegt.

Muss ich als Kunde nun etwas unternehmen?

Nein, Sie als Haushaltskunde müssen nichts weiter tun. Die Entlastung erfolgt automatisch über uns als Ihr Energieversorger. Bei einer monatlichen Abschlagszahlung sinken die monatlichen Abschläge um den entsprechenden Entlastungsbetrag. Die Entlastung wird bis zur endgültigen Verbrauchsabrechnung unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.

Falls Sie uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden alle Anpassungen an der Abschlagshöhe ganz automatisch vorgenommen und so immer der richtige Betrag abgebucht. Bitte denken Sie bei Überweisung von Beträgen oder bei Bezahlung der Vorauszahlungen über einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank, an die Anpassung der monatlichen Beträge.

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Redakteur / Urheber
Stadtwerke Murrhardt