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Vorbereitungen für die Jahresabrechnung 2022 laufen


Die Stadtwerke Murrhardt versenden bis Mitte November wieder die Selbstablesekarten für die Jahresverbrauchsabrechnung 2022.

Keine Ablesekarte erhalten Kunden in deren Abnahmestelle moderne fernauslesbare Ultraschallwasserzähler eingebaut sind. Mitarbeiter der Stadtwerke Murrhardt werden die Zählerstände zum Jahresende im Vorbeifahren per Funk auslesen und direkt in das Abrechnungsverfahren einspielen. Die wenigen verbliebenen Kunden der Stadtwerke Murrhardt in deren Haushalt noch ein älteres Wasserzählermodell mit Ziffernblatt verbaut ist, bekommen wie schon in den Jahren zuvor weiterhin eine Selbstablesekarte. Diese älteren Zähler werden beim nächsten Zählerwechsel durch einen modernen, fernauslesbaren Ultraschallzähler ersetzt.

Alle Gasabnehmer, die aus dem Gasleitungsnetz der Stadtwerke Murrhardt Erdgas beziehen, bekommen ebenfalls eine Selbstablesekarte, auch wenn sie nicht Erdgaskunde der Stadtwerke Murrhardt sind und ihr Erdgas von einem anderen Anbieter beziehen. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind die Stadtwerke Murrhardt für die Ermittlung der Zählerstände und die Weitergabe an die einzelnen Erdgaslieferanten verantwortlich. Zur Durchführung der Selbstablesung erhalten alle Rechnungsempfänger (in der Regel Eigentümer bzw. Hausverwaltungen) wieder einen persönlichen Brief, in dem die Vorgehensweise bei der Zählerselbstablesung genau beschrieben ist.

Es wird auch in diesem Jahr für alle Kunden die zur Selbstablesung aufgefordert werden die Möglichkeit geben den Zählerstand des nicht per Funk ausgelesenen Wasser- oder Gaszählers online zu erfassen. Der Link dafür wird ebenfalls im Anschreiben zu den Ablesekarten und auf der Webseite mitgeteilt. Für Kunden die Ihren nicht per Funk ausgelesenen Zählerstand weiterhin gern über die, an der Aufforderung zur Selbstablesung angefügten, Ablesekarte melden möchten, gibt es auch weiterhin die Möglichkeit die vollständig ausgefüllte Ablesekarte in den Briefkasten am Stadtwerkegebäude in der Fritz-Schweizer-Str. 45 einzuwerfen.

Die Karten sowie die Meldung der Zählerstände über das Internet müssen bis spätestens 15.12.2022 bei den Stadtwerken eingegangen sein. Nach diesem Termin übermittelte Zählerstände können leider nicht mehr für diese Jahresabrechnung berücksichtigt werden. Kunden, die sich während der Ablesefrist im Urlaub befinden wird empfohlen, die Zählerstände vorher mitzuteilen, auch wenn sie bis dahin noch keine Karte erhalten haben. Die Angabe kann formlos erfolgen und muss die Adresse, die Zählernummer und den Zählerstand sowie eine Telefonnummer für Rückfragen enthalten. Diese formlose Mitteilung muss ebenfalls bis spätestens 15.12.2022 bei uns eingegangen sein.

Unbedingt sollten auch die Zählerstände von leerstehenden Gebäuden / Wohnungen mitgeteilt werden. Liegt bis zum angegebenen Stichtag kein Ablesestand vor, wird der Jahresverbrauch auf Grundlage der einschlägigen Verordnungen über die Bedingungen für die Gas- und Wärmeversorgung von Tarifkunden bzw. der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung auf Basis der vorausgegangenen Verbrauchsgewohnheiten geschätzt. Nachträglich eingehende Meldungen können nicht mehr für die Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt werden.

Die Stadtwerke Murrhardt bitten ihre Kunden im Voraus um ihre Unterstützung und bedanken sich für die Mithilfe. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist es nicht zulässig, einen Verbrauchsstand von Anfang Dezember unverändert für die Abrechnung zum 31.12. zu verwenden. Alle gemeldeten selbstabgelesenen Zählerstände werden deshalb vom Tag der Ablesung auf den Abrechnungsstichtag 31.12. des Abrechnungsjahres hochgerechnet. Die Angabe des genauen Ablesetermins ist deshalb besonders wichtig. Die Verbrauchsabrechnung 2022 enthält den vom Kunden bzw. den von den Stadtwerken abgelesenen und den hochgerechneten Wert.

Bei allen funkauslesbaren Wasser- und Wärmemengenzählern ist keine Hochrechnung auf den 31.12. mehr nötig. Hier wird der Zählerwerksstand vom 31.12. gespeichert und uns bei der Auslesung per Funk übermittelt. Unabhängig von den Ablesevorgängen für die Jahresverbrauchsabrechnung empfehlen wir allen Kunden, die Verbräuche in ihrer Liegenschaft monatlich einmal abzulesen und auf Unregelmäßigkeiten zu überprüfen.

Bei Fragen rund um die Ablesung Ihrer Gas-, Wasser- und oder Wärmezähler steht Ihnen unser Kundencenter im Stadtwerkegebäude in der Fritz-Schweizer- Str. 45 unter der Telefonnummer 07192/9227-30, Telefax 07192/9227-15 oder per E-Mail unter der verbrauchsabrechnung(at)murrhardt.de gerne zur Verfügung.

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Redakteur / Urheber
Stadtwerke Murrhardt