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Informationen der SWM zur Absenkung der Mehrwertsteuer


Die Bundesregierung hat aufgrund der Energiekrise in Deutschland eine zeitlich befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Erdgas und Wärme von 19 % auf 7 % für den Zeitraum erster Oktober 2022 bis März 2024 beschlossen.

Im Bereich der Verbrauchsabrechnung der Stadtwerke Murrhardt zählt bei der Berechnung des Mehrwertsteuerbetrages das Rechnungsdatum. Liegt der Bezugszeitraum von Gas oder Wärme und das Rechnungsdatum in der Zeit von 01.01.2022 – 30.09.2022, wird der Rechnungsbetrag aus der Gaslieferung wie gewohnt mit 19 % besteuert. Liegt das Rechnungsdatum und das Lieferungsende zwischen dem 01.10.2022 und dem 31.12.2022 werden die Rechnungen aus der Gas- oder Wärmelieferung rückwirkend auf den 01.01.2022 mit 7 % besteuert.

Aufgrund der Tatsache das die Stadtwerke die Jahresabrechnungen immer zum Stichtag 31.12. erstellen, wird die Verbrauchsabrechnung der Kunden die vom 01. Januar 2022 bis 31.12.2022 von den SWM versorgt worden sind, das ganze Jahr mit dem niedrigeren Steuersatz abgerechnet.

Die Abschläge des Jahres 2022 sind als Vorauszahlungen anzusehen, die in Summe des gesamten Einzahlungsbetrages mit dem niedrigeren Mehrwertsteuersatz abgerechneten Verbrauches verrechnet werden. Die Vorauszahlungen für das kommende Jahr 2023 werden von uns bereits mit dem niedrigeren Steuersatz kalkuliert.

Zu beachten gilt außerdem, dass auch die Kosten für Hausanschlüsse aus den beiden genannten Geschäftsbereichen Gas und Wärme unter Berücksichtigung des Leistungsdatums von der Senkung der Mehrwertsteuer betroffen sind.

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Redakteur / Urheber
Stadtwerke Murrhardt