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Änderung der Maximalparkdauer im Parkhaus Graben und am Parkdeck Gartenstraße


Im Rahmen der Einrichtung des neuen Parkscheinautomaten neben dem Ärztehaus wurden durch die Stadtwerke noch zwei weitere Veränderungen bei der Höchstparkdauer im Kurzzeitparkbereich des Parkhauses Graben und beim Parkdeck Gartenstraße vorgenommen:

1.) Im Parkhaus Graben konnte bislang im Kurzzeitbereich bis zu 11 Stunden geparkt werden. Um die eher geringe Anzahl von Kurzzeitstellplätzen von Langzeitparkern entlasten zu können, wurde die Höchstparkdauer für die Kurzzeitparkplätze auf maximal 2 Stunden begrenzt.
 
2.) Seit der Inbetriebnahme der nur durch Parkscheibe mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden bewirtschafteten Stellplätze in der Brunnengasse, wird das mit einem Parkscheinautomaten bewirtschaftete Parkdeck Gartenstraße unmittelbar gegenüber deutlich weniger frequentiert. Um dort einen höheren Anreiz zu setzen, wurde nun für das Parkdeck Gartenstraße die Höchstparkdauer von bislang zwei Stunden auf vier Stunden (wie beim Ärztehaus) erhöht. Dadurch wird es dort möglich, dass z.B. Halbtagsbeschäftigte dort zukünftig parken können.
 
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Redakteur / Urheber
Stadtwerke Murrhardt