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Zählerstände für die Verbrauchsabrechnung 2020


Keine Ablesekarte erhalten Kunden in deren Abnahmestelle moderne fernauslesbare Ultraschallwasserzähler eingebaut sind. Mitarbeiter der Stadtwerke Murrhardt werden die Zählerstände zum Jahresende im Vorbeifahren per Funk auslesen und direkt in das Abrechnungsverfahren einspielen.
 
Für den Kunden hat es den Vorteil, dass der Wasserzähler für die Verbrauchsabrechnung nicht mehr extra abgelesen und der Stand in die Ablesekarte eingetragen werden muss. Die Übermittlung des Zählerstandes an die Stadtwerke entfällt ebenfalls.
 
Alle Kunden der Stadtwerke Murrhardt in deren Haushalt noch ein älteres Wasserzählermodell mit Ziffernblatt verbaut ist, bekommen wie schon in den Jahren zuvor weiterhin eine Selbstablesekarte. Diese älteren Zähler werden beim nächsten Zählerwechsel durch einen modernen, fernauslesbaren Ultraschallzähler ersetzt.
 
Alle Gasabnehmer, die aus dem Gasleitungsnetz der Stadtwerke Murrhardt Erdgas beziehen, bekommen ebenfalls eine Selbstablesekarte, auch wenn sie nicht Erdgaskunde der Stadtwerke Murrhardt sind und ihr Erdgas von einem anderen Anbieter beziehen. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind die Stadtwerke Murrhardt für die Ermittlung der Zählerstände und die Weitergabe an die einzelnen Erdgaslieferanten verantwortlich.
 
Zur Durchführung der Selbstablesung erhalten alle Rechnungsempfänger (in der Regel Eigentümer bzw. Hausverwaltungen) wieder einen persönlichen Brief, in dem die Vorgehensweise bei der Zählerselbstablesung genau beschrieben ist. Außerdem ist dem Schreiben eine Selbstablesekarte beigefügt. Die Selbstablesekarte kann herausgetrennt werden. Auf der Karte sind die Kunden- und Zählerdaten vorgedruckt. Es müssen nur noch die entsprechenden Zählerstände, das Ablesedatum und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen eingetragen, sowie mit der Unterschrift versehen werden. Die Karte ist dann bis spätestens 13.12.2020 in den Briefkasten am Eingang bei den Stadtwerken in der Fritz-Schweizer-Str. 45 einzuwerfen. Sie kann auch per Post zurückgeschickt werden. Der Postversand der Ablesekarten erfolgt für unsere Kunden selbstverständlich gebührenfrei.
 
Da sich die Selbstablesung der Zählerstände über die Internetseite in den letzten beiden Jahren bewährt hat, wird es auch in diesem Jahr für alle Kunden die zur Selbstablesung aufgefordert werden die Möglichkeit geben den Zählerstand ihres Wasser- oder Gaszählers online zu erfassen. Der Link dafür wird ebenfalls im Anschreiben zu den Ablesekarten mitgeteilt.
 
Kunden, die sich während der Ablesefrist im Urlaub befinden wird empfohlen, die Zählerstände vorher mitzuteilen, auch wenn sie bis dahin noch keine Karte erhalten haben. Die Angabe kann formlos erfolgen und muss die Adresse, die Zählernummer und den Zählerstand sowie eine Telefonnummer für Rückfragen enthalten. Diese formlose Mitteilung muss ebenfalls bis spätestens 13.12.2020 bei uns eingegangen sein. Unbedingt sollten auch die Zählerstände von leerstehenden Gebäuden / Wohnungen mitgeteilt werden.
 
Liegt bis zum angegebenen Stichtag kein Ablesestand vor, wird der Jahresverbrauch auf Grundlage der einschlägigen Verordnungen über die Bedingungen für die Gas- und Wärmeversorgung von Tarifkunden bzw. der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung auf Basis der vorausgegangenen Verbrauchsgewohnheiten geschätzt. Nachträglich eingehende Meldungen können nicht mehr für die Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt werden. Rechnungen mit geschätzten Zählerständen können aus abrechnungstechnischen Gründen nicht mehr korrigiert werden. Die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen kann jederzeit angepasst werden.
 
Für Kunden, deren Zählerstände im letzten Jahr geschätzt wurden, ist eine Mitteilung der Zählerstände besonders wichtig, da sich die Schätzung nicht über mehrere Jahre hinziehen sollte. Bei einem Umzug oder einem turnusmäßigen Zählertausch könnte es sonst eine unangenehme Überraschung geben.
 
Die Stadtwerke Murrhardt bitten ihre Kunden im Voraus um ihre Unterstützung und bedanken sich für die Mithilfe.
 
Nach den gesetzlichen Vorschriften ist es nicht zulässig, einen Verbrauchsstand von Anfang Dezember unverändert für die Abrechnung zum 31.12. zu verwenden. Alle gemeldeten Zählerstände werden deshalb vom Tag der Ablesung auf den Abrechnungsstichtag 31.12. des Abrechnungsjahres hochgerechnet. Die Angabe des genauen Ablesetermins ist deshalb besonders wichtig. Die Verbrauchsabrechnung 2020 enthält den vom Kunden bzw. den von den Stadtwerken abgelesenen und den hochgerechneten Wert.
 
Unabhängig von den Ablesevorgängen für die Jahresverbrauchsabrechnung empfehlen wir allen Kunden, die Verbräuche in ihrer Liegenschaft monatlich einmal abzulesen und auf Unregelmäßigkeiten zu überprüfen.
 
Bitte beachten Sie dass unser Kundencenter aufgrund der aktuellen Corona Situation bis Ende November 2020 nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung betreten werden darf.   

 
Bei Fragen rund um die Ablesung Ihrer Gas-, Wasser- und Wärmezähler stehen wir Ihnen in unserem Kundencenter im Stadtwerkegebäude in der Fritz-Schweizer- Str. 45 unter der
Telefonnummer 07192/9227-30, Telefax 07192/9227-15 oder per Mail unter der
verbrauchsabrechnung(at)murrhardt.de gerne zur Verfügung.
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Redakteur / Urheber
Stadtwerke Murrhardt