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zeitlich begrenzte Absenkung der Mehrwertsteuer bei den Stadtwerken Murrhardt


Die Bundesregierung hat in ihrem Konjunkturpaket festgelegt, dass die Mehrwertsteuersätze im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gesenkt werden.

Der volle Steuersatz der in den Bereichen Gas und Nahwärme Anwendung findet, wird von 19 % auf 16 % reduziert.

Der verminderte Steuersatz der im Bereich der Wasserversorgung angewendet werden muss wird von 7 % auf 5 % abgesenkt.

Mittlerweile steht fest, dass wir die reduzierten Steuersätze nicht nur von Juli bis Dezember berücksichtigen, sondern im Sinne unserer Kunden in allen Jahresverbrauchsabrechnungen ab 01.01.2020 bis 31.12.2020 anwenden werden.

Die in der letzten Jahresabrechnung festgelegten monatlichen Abschläge für das Jahr 2020 werden als Vorauszahlungen nicht verändert.
   
Aus den genannten Gründen benötigen wir keine Zählerstände zum Stichtag 01.07.2020 von unseren Kunden.
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Redakteur / Urheber
Stadtwerke Murrhardt