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Eichgesetzlicher Austausch von Gas- und Wasserzählern


Aufgrund der im Eichgesetz festgelegten Intervalle, sind die Stadtwerke verpflichtet, die Messgeräte zur Verbrauchsabrechnung auszutauschen. Bei den Wasserzählern beträgt die gesetzliche Eichdauer 6 Jahre und bei den Gaszählern 8 Jahre. Dieser gesetzliche Austausch wird durch das staatliche Eichamt überwacht und zwingend gefordert. Die Mitarbeiter der Stadtwerke tauschen die fälligen Messgeräte von Mai bis Ende Oktober aus. Bei Nichtantreffen von Bewohnern werden die Mitarbeiter eine Karte mit der Bitte um Terminabsprache einwerfen.

Entsprechend der gültigen Wasserversorgungssatzung und der Niederdruckanschlussverordnung Gas bitten wir Sie, den sich ausweisenden Mitarbeiter der Stadtwerke Murrhardt Zutritt zu den Messeinrichtungen zu gestatten.

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Redakteur / Urheber
Stadtwerke Murrhardt