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Jahresablesung der Erdgas-, Wasser- und Wärmezähler 2013


Die Selbstablesekarte kann herausgetrennt werden. Auf der Karte sind die Kunden- und Zählerdaten vorgedruckt. Es müssen nur noch die entsprechenden Zählerstände und das Ablesedatum eingetragen und die Karte mit der Unterschrift versehen werden. Die Karte ist dann bis spätestens
13. Dezember 2013 an die Stadtwerke Murrhardt per Post zurückzusenden oder in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen. Der Postversand erfolgt für unsere Kunden selbstverständlich gebührenfrei. Kunden, die während der Ablesefrist in Urlaub sind, wird empfohlen, die Zählerstände vorher mitzuteilen, auch wenn sie bis dahin noch keine Karte erhalten haben. Die Angabe kann formlos erfolgen und muss die Adresse, die Zählernummer und den Zählerstand enthalten. Unbedingt sollten auch die Zählerstände von leer stehenden Gebäuden/Wohnungen mitgeteilt werden.

Sollten sie aus irgendeinem Grund keine Ablesekarte erhalten, teilen Sie bitte Ihre Zählerstände ebenfalls unter Angabe der Zählernummern mit. Auch dann müsste die Frist unbedingt eingehalten werden.

Liegt bis zum angegebenen Stichtag kein Ablesestand vor, wird der Jahresverbrauch auf Grundlage der einschlägigen Verordnungen über die Bedingungen für die Gas- und Wärmeversorgung von Tarifkunden bzw. der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung auf Basis der vorausgegangenen Verbrauchsgewohnheiten geschätzt.

Nachträglich eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Rechnungen mit geschätzten Zählerständen können aus abrechnungstechnischen Gründen grundsätzlich nicht korrigiert werden.
Für Kunden, deren Zählerstände im vergangenen Jahr geschätzt wurden, ist eine Mitteilung der Zählerstände besonders wichtig, da sich die Schätzung nicht über mehrere Jahre hinziehen sollte. Bei einem Umzug oder einem turnusmäßigen Zählertausch könnte es sonst eine unangenehme Überraschung geben.

Die Stadtwerke Murrhardt bitten ihre Kunden im Voraus um Unterstützung für diese bestens bewährte Ableseart und bedanken sich für die Mithilfe.
Nach den gesetzlichen Vorschriften ist es nicht mehr zulässig, einen Verbrauchsstand von Mitte Dezember unverändert für die Abrechnung zum 31. Dezember zu verwenden. Alle von ihnen gemeldeten Zählerstände werden deshalb vom Tag der Ablesung auf den Abrechnungsstichtag 31. Dezember des Abrechnungsjahres hochgerechnet.

Die Angabe des genauen Ablesungstermins ist deshalb besonders wichtig. Die Verbrauchsabrechnung 2013 enthält den vom Kunden abgelesenen und dann hochgerechneten Wert.
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Redakteur / Urheber
Stadtwerke Murrhardt